Wir begleiten und beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des kollektiven und des individuellen
Arbeitsrechts und vertreten sie gerichtlich vor allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und
dem Bundesarbeitsgericht innerhalb Deutschlands.
Insbesondere beraten wir auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
Insbesondere beraten wir auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
und im Falle von Kündigungen vor dem Arbeitsgericht.
Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts werden unsere Mandanten in allen Themenkomplexen,
Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts werden unsere Mandanten in allen Themenkomplexen,
insbesondere bei Um- und Neustrukturierungen eines Betriebsteils oder Unternehmens, beim
Abschluss von Betriebsvereinbarungen, eines Interessenausgleiches und/oder eines Sozialplanes
außergerichtlich beraten und vor den Arbeitsgerichten und der Einigungsstelle beraten und vertreten.
Natürlich umfasst die Beratung auch alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Natürlich umfasst die Beratung auch alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Bei Bedarf werden fachkundige Steuer- und Unternehmensberater hinzugezogen.