Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände und Aufsichtsräte gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:
- Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen und Organbestellung
- Begleitung bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften (von der BGB-Gesellschaft über die neue UG bis zur GmbH & Co.KG)
- Übertragung von Gesellschaften bzw. Anteilen an einer Gesellschaft
- Gestaltung von Gesellschafterverträgen
- Wahrnehmung von Gesellschafterrechten im Falle der Auseinandersetzung
Im Handelsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Handelsvertreter und Franchisenehmer gerichtlich und außergerichtlich bei Fragen der Gestaltung und Beendigung des Handelsvertreter- bzw. des Franchisenehmervertrages.
Im Bereich des Steuerrechts kooperieren wir mit der Steuerkanzlei TW Bodensee, so dass die gesellschaftsrechtliche Prüfung mit einer steuerrechtlichen Beratung fachkundig verzahnt werden kann.